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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

 

tattoo.by.vanessa  

Vanessa Bödeker

Bremer Straße 4  

49377 Vechta  

Stand: 01.07.2024

1. Vertragsschluss  

Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag für die Erstellung oder Reservierung eines Tattoos zustande.

 

2. Anzahlung  

In bestimmten Fällen behalte ich mir vor, eine Anzahlung von min. 100€ zu verlangen (z.B. bei Neukunden). Diese ist innerhalb von drei Werktagen zu entrichten, andernfalls erlischt der Termin.

 

3. Terminabsage und -verschiebung  

3.1 Sollte der Kunde oder die Kundin den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies schriftlich über WhatsApp mindestens fünf Tage vor dem Termin mitzuteilen. Bei rechtzeitiger Absage wird die Anzahlung zurückerstattet. Bei einer Absage oder Verschiebung, die weniger als fünf Tage vor dem Termin erfolgt, gelten folgende Ausfallgebühren:

   - bis 4 Tage vor dem Termin: 40% des vereinbarten Preises

   - bis 3 Tage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Preises

   - bis 48 Stunden vor dem Termin: 70% des vereinbarten Preises

   - weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 80% des vereinbarten Preises

   - Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage (No-Show) wird der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. 

Zusätzlich können 35€ für die Adressrecherche anfallen. Die Ausfallgebühr beträgt stets mindestens 100€. Die Anzahlung wird mit der Ausfallgebühr verrechnet. Wurde im Vorfeld kein Preis festgelegt, erfolgt die Berechnung der Ausfallgebühr auf Basis von 380€. Bei Nichtbegleichung der Rechnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.

3.2 Wurde ein Termin aus Kulanz verschoben und wird anschließend von der Kundin/ dem Kunden abgesagt oder nicht wahrgenommen, so beträgt die Ausfallgebühr 100% des vereinbarten Preises.

3.3 Wird der abgesagte Termin kurzfristig an eine andere Kundin/anderen Kunden vergeben, so wird nur die Differenz in Rechnung gestellt.

 

4. Gesundheitliche Verfassung  

Mindestens einen Tag vor dem Tattootermin sollte die Kundin/der Kunde keinen Alkohol, keine Drogen und keine Blutgerinnung beeinflussende Medikamente (z.B Aspirin) zu sich nehmen. 

Die Einnahme von Antibiotika/Antibiotikum und Cortison sollte min. eine Woche vor dem Termin beendet worden sein.

Werden regelmäßig blutverdünnende Medikamente eingenommen, so ist eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig. Eine Tätowierung ist bis auf weiteres nicht möglich.

Eine Woche vor dem Termin sollte auf Sonnenbaden/Solarium verzichtet werden um Sonnenbrand zu vermeiden.

Sollte der Kunde oder die Kundin sich in einer gesundheitlich (psychisch und/oder physisch) ungeeigneten Verfassung befinden, wird er/sie aufgefordert, das Studio zu verlassen.In diesem Fall wird der vereinbarte Preis in voller Höhe als Ausfallgebühr fällig. Wurde im Vorfeld kein Preis festgelegt, beläuft sich die Ausfallgebühr auf 380€.

 

5. Coverup

Soweit es sich bei der Tätowierung um eine Übertätowierung (Coverup) handelt, wird darauf hingewiesen, dass im Vorfeld weder vorherzusagen ist, ob eine Überdeckung der alten Tätowierung überhaupt und gegebenenfalls mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand zu erzielen ist. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Wechselwirkungen mit der bereits eingebrachten Tattoofarbe der zu überdeckenden Tätowierung kommt. Es kann somit ein weiterer, kostenpflichtiger Termin nötig werden. Termin zum gratis Nachstechen schließe ich bei Coverups aus.

 

6. Nachstechen

Weißt das Tattoo Makel auf, so ist dieses innerhalb von 90 Tagen der Tätowiererin anzuzeigen, ansonsten ist das Nachstechen kostenpflichtig (nach Zeitaufwand, min.100€). Ebenfalls ist das Nachstechen kostenpflichtig wenn das Tattoo falsch gepflegt wurde (z.B. Sonnenbrand oder abkratzen der Kruste).

Wird der Termin zum Nachstechen nicht min. fünf Tage vor dem Termin abgesagt oder verschoben, wird ein neuer Termin nur gegen eine Gebühr (nach Zeitaufwand, min. 100€) vergeben. Hierfür wird eine Anzahlung in Höhe von 100€ fällig. Sollte auch der zweite Termin nicht wahrgenommen werden, so wird die Anzahlung einbehalten und nicht zurückgezahlt.

 

7. Terminabsage 

Im Falle einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein neuer Termin vereinbart. Möchte die Kundin/der Kunde keinen neuen Termin, so werden eventuell geleistete Anzahlungen zurückgezahlt.

 

8.Gasttätowiererin und Gasttätowierer

Gasttätowierer/innen agieren auf eigene Verantwortung. Da kein Angestelltenverhältnis besteht, übernehme ich keinerlei Haftung für die Leistungen dieser Künstler.

 

9.Verschmutzung von Eigentum der Kundin/des Kunden

Die Tätowiererin übernimmt keinerlei Haftung für die Beschädigung oder Verschmutzung des Eigentums der Kundin/des Kunden (z.B. durch Tattoofarbe, Blut oder Desinfektionsmittel). Es wird empfohlen alte Kleidung zu tragen.

 

10. Bezahlung

Der vereinbarte Preis ist unmittelbar nach der Tattoo-Sitzung in bar oder per Karte vollständig zu begleichen.

 

11. Sonstiges

Grundsätzlich tätowiere ich nur Menschen, welche die Volljährigkeit erreicht haben.

Ich behalte mir vor, Kundinnen/Kunden und Motivwünsche abzulehnen. 

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